Barrierefreiheit
Das Meldeportal des Nationalen Waffenregisters (NWR) legt großen Wert darauf, allen Bürgern die barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Für Menschen mit Beeinträchtigung bietet das Meldeportal den uneingeschränkten Zugang zu allen elektronischen Diensten und Inhalten.
Grundlage für die barrierefreie Gestaltung des Meldeportals der NWR Kopfstelle ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV).
Die NWR Kopfstelle achtet, zum Beispiel darauf, dass:
- informative Grafiken und Bilder mit Alternativtexten versehen sind. Damit sind diese Informationen unter Verwendung eines Screenreaders auch blinden Benutzern sowie für Benutzer von einfachen Textbrowsern zugänglich.
- die HTML-Seiten des Meldeportals der NWR Kopfstelle richtig strukturiert sind. Die richtige Gliederung der Seiten-Elemente erleichtert die Handhabung und das Verständnis für den Benutzer. Dies ist besonders wichtig für Benutzer, die einen Screenreader verwenden. Screenreader lesen die Seiten-Elemente nacheinander vor - und zwar in der Reihenfolge, in der sie im Quelltext der Webseite stehen.
- Navigation zwischen den Seiten intuitiv ist. Es besteht ein einheitlicher Navigationsmechanismus zwischen den Seiten. Dies erleichtert es Benutzern die Inhalte des Webangebots zu verstehen und wiederzufinden.
- die Benutzer die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Die Benutzer können die klassische Nur-Text-Vergrößerung und die Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts verwenden, ohne dabei Inhalt oder Funktionalität zu verlieren.
- die Abkürzungen im Text ausgeschrieben sind. Damit ist der Text nicht nur leichter zu verstehen, sondern kann auch von Screenreadern besser vorgelesen werden.
- Begriffe durchgängig in gleicher Weise verwendet werden. Das erleichtert das Verständnis der Informationen.
Genaue Informationen zu dem BITV-Test und den Prüfschritten finden Sie unter http://testen.bitv-test.de/index.php.